Allgemeine Reisebedingungen von Route66|travel

Bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen und Route66|travelzustande kommt. Für einzelne Angebote können abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen.

1. Zustandekommen des Vertrages (Vertragsabschluss)

1.1. Vertragspartner sind
- Route66|travel, vertreten durch Wolfgang Werz,
- Reiseteilnehmer/-interessenten, im nachfolgenden „Kunde“ genannt.

1.2. Der Kunde betrachtet die Reiseangebote  der Internetseiten www.route66.travel und www.route66.club und löst durch das Absenden einer automatisierten E-Mail die Aufforderung nach einem verbindlichen Angebot durch den Route66|travel aus. Nach Erhalt des Angebotes kann der Kunde innerhalb der angegebenen Frist entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Zur wirksamen und rechtlich verbindlichen Annahme des Angebotes kommt es mit der fristgerechten Bestätigung des Kunden und Route66|travel. Die Annahme kann schriftlich (auch E-Mail/Fax), mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Route66|travel zustande. Diese erklärt die Annahme per E-Mail oder einer per Post übersandten Buchungsbestätigung.

1.3. Sollte das Angebot vom Inhalt der Internetangebote abweichen, so handelt es sich um ein neues Angebot der Route66|travel. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der (An-)Zahlung des Reisepreises erfolgen.

1.4. Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen der Route66|travel dem Kunden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Reise- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil  des Reisevertrages.

1.5. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Reisebestätigung und/oder Rechnung der Route66|travel.  Andere Leistungsbeschreibungen sowie mündliche Nebenabreden sind nicht relevant.

1.6. Bestandteil der von Route66|travel angebotenen Leistung sind unter anderem die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Fahrzeugvermieters, der Fluggesellschaften sowie der Beherbergungsunternehmen.

2. Zahlung

2.1. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt nach Rechnung bargeldlos durch Überweisung des Kunden auf ein von Route66|travel zu benennendes Bankkonto. Im Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar gegen Quittung bei Route66|travel geleistet werden. Der Zahlungsweg per Rechnung ist nur möglich entsprechend der auf dem Angebot angegebenen Zahlungszielen. Anfallende Auslands- als auch Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

2.2. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 60% des Reisepreises innerhalb 10 Tagen fällig, da wir bei vielen Buchungen in Vorleistung gehen müssen.

2.3. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung sofort fällig.

2.4. Bei nicht fristgemäßem Eingang des Anzahlungs- oder Restbetrages auf dem Konto der Route66|travel ist diese berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung verweigert oder trotz Fristsetzung keine Zahlung geleistet wird. Die anfallenden Rücktrittskosten bzw. Stornogebühren werden gemäß Ziffer 5 erhoben.

3. Dokumente und Reiseunterlagen

3.1. Die Reisedokumente werden dem Kunden per E-Mail oder per Post zugesandt. Auf besonderen Wunsch des Kunden können diese auch bei Route66|travel abgeholt werden. Sollten die Unterlagen bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt dem Kunden nicht vorliegen, so hat dieser unverzüglich Route66|travel davon in Kenntnis zu setzen.

3.2. Der Kunde trägt allein die Verantwortung über die Gültigkeit seiner persönlichen Dokumente wie Gültigkeitsdauer von Reisepässen, Visa, Esta, Fahrerlaubnisse, Impfungen etc.  Muss  der Kunde aus einem oder mehreren dieser Gründen die Reise abbrechen, unterbrechen oder kann diese gar nicht antreten, so begründet dies in keinem Fall einen Anspruch auf Rücktritt, Kündigung, Aufhebung aus dem geschlossenen Reisevertrag. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Änderungen von Preisen/Leistungen

4.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Reisepreise abhängig von der Teilnehmerzahl sind. Tritt der Kunde nach einer verbindlichen Buchung von der Reise zurück, die Reise nicht an oder bricht er sie während der Reisedauer ab, ist Route66|travel berechtigt,  wenn sich aus Folge solchen Verhaltens für Mitreisende höhere Reisepreise ergeben, die Preisdifferenz vom Kunden zu erheben.

4.2 Route66|travel ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Witterungsbedingte Änderungen an Reiseroute, Unterkunft oder Dauer berechtigen nicht zum Reiserücktritt.

4.3. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift mit einem Vertreter des Leistungsträgers gefertigt wurde.

4.4. Bis 30 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde sich nach schriftlicher Mitteilung an Route66|traveldurch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 30,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist Route66|travel berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person.

4.5. In sämtlichen Fällen der Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1.Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Kunde ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurück zu senden. Route66|travel ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Route66|travelist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

Flug-, Mietfahrzeuge und Campmobile, Landarrangements
    • bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 %
    • ab 30 - 22 Tage vor Reisebeginn 35 %
    • ab 21 - 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
    • ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 %
    • am Abreisetag/bei Nichtantritt 90%

5.2. Für alle Leistungen von Route66|travel, insbesondere für Pauschalarrangements, Hotelaufenthalte mit eigener Anreise und  Mietfahrzeugbuchungen gelten, soweit wirksam vereinbart, besondere Stornobedingungen, die in den jeweiligen Katalogen, in der Reisebeschreibung oder im Angebot aufgeführt sind und über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

5.3. Für die Reisen nach Alaska und/oder Kanada gelten aufgrund saisonaler Begebenheiten gesonderte Stornobedingungen, die von diesen  AGB abweichen. In der Regel betragen die Stornogebühren für Hotel, Unterkunft, Fähren und Flüge bis zu 100%.

5.4. Für Linien- und Charterflüge gelten, soweit wirksam vereinbart, die aufgrund des gewählten Tarifs anwendbaren Konditionen der jeweiligen Fluggesellschaft.

5.5. Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch eine Bank wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- pro Buchung erhoben.

5.6. Bei Mietfahrzeugen ist eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges nicht möglich.

5.7. Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Route66|travelan einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.8.  Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Vouchers/Gutscheine nicht zurückgegeben, ist Route66|travel berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

5.9. Dem Kunden bleibt es in allen Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass Route66|travel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Sollten die der Route66|travel durch den Rücktritt entstandene Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 - 5.8. angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Kunden geschuldet. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung zur Deckung von Reiserücktrittskosten wird ausdrücklich empfohlen.

6. Rücktritt durch Route66|travel

6.1. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Route66|travel deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist und/oder die im Angebot benannte  Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird , so dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist der Route66|travel berechtigt, diese Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, sofern sie dem Kunden ein Ersatzangebot unterbreitet. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Route66|travel die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.

6.2. Route66|travel  ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Kunde entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Route66|travel ein Entgelt verlangen.

7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Route66|travel die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Route66|travel einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.

8. Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung der Route66|travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Route66|travel für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2. Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet von Route66|travel  je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, bis zum dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8.3. Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Route66|travel bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

8.4. Ausdrücklich als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von Route66|travel. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

8.5. Bei Fahrzeugüberlassung haftet der Kunde Route66|travel gegenüber auch für alle Schäden, die infolge vorwerfbar fehlerhafter, unsorgfältiger oder untauglicher Sicherungsmaßnahmen bei Blitzschlag, Unwetter oder ähnlichen Ereignissen höherer Gewalt eingetreten sind.

8.6. Wird vom Leistungsträger ein Fahrzeug dem Kunden zur Nutzung überlassen, haftet dieser im selbstverschuldeten Schadensfalle bis zur Höhe des jeweils aktuellen Selbstbeteiligungssatzes nach den für den Leistungsträger aus dessen Versicherungsvertrag geltenden Bestimmungen. Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Leistungsträger in Verbindung zu setzen.

8.7. Der Kunde haftet weiterhin gegenüber Route66|travelfür sämtliche Kosten, die Route66|travel durch eine nicht ordnungsgemäße und/oder vertragswidrige Rückgabe des Mietfahrzeugs entstehen.

9. Gewährleistung/Schadenersatz

9.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Route66|travel eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von Route66|travel verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

9.2. Ein Recht auf Abtretung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

9.3. Die Leistungsträger und ggf. die Reiseleitung von Route66|travel ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Mitwirkungspflicht

10.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

11. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Route66|travel geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten gegenüber Route66|travel geltend  zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

11.2. Der Kunde und Route66|travel vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Kunden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise vertraglich enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Route66|travel.

12.2. Die zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

12.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Route66|travel zur Anfechtung des Reisevertrages.

12.4. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Route66|travel die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können Route66|travel ausschließlich an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Route66|travel gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Route66|travel vereinbart (Tübingen).

12.5. Sämtlicher Schriftverkehr, der sich aus diesen AGB ergibt, ist zu richten an:
Route66|travel, Wolfgang Werz, Steinlachstraße 107, 72116 Mössingen
Tel. 07473- 920600
www.route66.travel - info@route66.travel

12.6. Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

12.7. Diese Bedingungen entsprechen dem Stand November 2017 und gelten für alle gebuchten Reiseprodukte mit Buchungsdatum ab 01.01.2018.

Route66|travel- Wolfgang Werz - Steinlachstraße 107 - 72116 Mössingen - Tel. 07473 920600 - www.route66.travel - info@route66.travel - Gerichtsstand: Tübingen